Investment-Spezialist Marcus Knispel:
"Diese Steuer gilt seit dem 01.01.2009 für private Kapitalerträge, das sind alle Einkünfte, die durch investiertes (Geld-)Kapital entstehen, wie z.B. Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden. Die Abgeltungssteuer ist eine sog. Quellensteuer. Diese wird direkt an der Quelle (z.B. einer Bank), also bei der Auszahlung von Erträgen erhoben und direkt abgezogen. Die Steuer ist somit "abgegolten" und muss nicht nachträglich nochmal versteuert werden. Der Steuersatz beträgt 25% pauschal, dazu kommt noch der Soli und ggf. Kirchensteuer. Liegt der persönliche Steuersatz allerdings unter 25%, kann man sich die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung später zurückholen."
Weiter Fragen zum Thema Investment? Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.